Rent A Limousine Michael Prütz - Impressum & AGB
Postanschrift: |
Rent A Limousine Michael Prütz |
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Geschäftsinhaber: |
Michael Prütz |
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Telefon: |
+49 (0) 5144 - 560 09 56 |
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Telefax: |
+49 (0) 5144 - 560 09 57 |
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Mobiltelefon: |
+49 (0) 177 - 795 59 09 |
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E-Mail: |
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Internet: |
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Gerichtsstand: |
Amtsgericht Celle |
Das Unternehmen Rent A Limousine Michael Prütz ist nach Paragraf §49 Personenbeförderungsgesetz offiziell registriert & zugelassen für den Verkehr mit einem Mietwagen und besitzt eine gültige Mietwagenkonzession. Alle bei Rent A Limousine Michael Prütz angestellten Chauffeure besitzen einen gültigen Personenbeförderungsschein und sind offiziell zugelassen für den gewerblichen Transport von Personen.
Haftungsausschluß & Copyright
Haftungsausschluß
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Copyright
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Rechtliche Konsequenzen
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Veröffentlicht: 01. September 2009
Copyright © 2004-2009 Rent A Limousine Michael Prütz.
Alle Rechte vorbehalten.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Beförderung in Limousinen der Firma Rent a Limousine
§ 1. Auftrag- Zustandekommen eines Auftrages
1.1.
Der Auftrag kommt erst nach vollständiger Einigung und der verbindlichen Bestellung durch den Auftraggeber zustande.
1.2.
Die Firma Rent a Limousine ist jederzeit berechtigt Fahrten abzulehnen, eine Beförderungspflicht besteht nicht.
1.3.
Fahrgäste müssen sich auf Nachfrage ausweisen können.
1.4.
Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.
1.5.
Auftraggeber und Auftragnehmer können jederzeit ohne die Angabe von Gründen vom Vertag zurücktreten.
Bei Rücktritt durch den Auftraggeber werden folgende Stornierungskosten fällig:
Rücktritt / Storno allgemein: 10% des Mietpreises
Rücktritt ab 30 Tage vor Beginn der Fahrt: 50 % des Mietpreises
Rücktritt ab 10 Kalendertage vor Beginn der Fahrt 70 % des Mietpreises
Bei Stornierung durch Rent a Limousine werden maximal bereits gezahlte Beträge zurückerstattet, ein Anspruch auf Schadenersatz oder etwaige andere Ansprüche bestehen nicht.
Der Mieter hat seine Begleitung / Mitfahrer über die Verhaltensmaßregeln dieser AGB´s in Kenntnis zu setzen.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber:
Stornierungen werden nur schriftlich gültig und müssen die eindeutige Definition des Auftrages enthalten.
1.6.
Der Auftraggeber hat grundsätzlich einen Anspruch auf die von ihm gebuchte Limousine in der bestellten Ausstattung. In begründeten Ausnahmefällen sind wir jedoch berechtigt, eine gleichwertige Limousine zur Verfügung zu stellen.
1.7.
Firma Rent a Limousine ist gleichfalls berechtigt den Auftrag von Partnerunternehmen durchführen zu lassen.
§ 2. Verhalten im Fahrzeug
2.1.
Den Anweisungen des Chauffeurs ist grundsätzlich Folge zu leisten.
2.2.
Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der zu befördernden Personen ist nicht zu überschreiten, der Chauffeur ist berechtigt aus Platz- oder Sicherheitsgründen die Personenzahl weiter zu begrenzen.
2.3.
Während der gesamten Fahrt gilt Anschnallpflicht gemäß StVO .
2.4.
Den Fahrgästen ist es untersagt während der Fahrt Türen zu öffnen, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen oder sich in einer anderen Art ordnungswidrig zu verhalten
2.5.
Die Ausstattung der Fahrzeuge ( Lederbezüge, Verkleidungen, Medientechnik, Beleuchtung usw. ) ist pfleglich zu behandeln.
2.6.
Die Einweisung in die technischen Einrichtungen des Fahrzeuges übernimmt vor Fahrtantritt der Chauffeur.
§ 3. Rauchen
3.1.
Das Rauchen ist im gesamten Fahrzeug strikt untersagt.
§ 4. Verzehr von Speisen
4.1
Der Verzehr von Speisen jeglicher Art ist in unseren Fahrzeugen untersagt, dies gilt auch für Süßwaren, Kekse, Chips usw.
§ 5. Getränke
5.1.
Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet.
5.2.
Die Ausstattung der Bord bar wird bei der Fahrzeuganmietung individuell bestimmt.
5.3.
Es besteht für die Fahrgäste die Möglichkeit während der Fahrt zusätzlich Getränke gemäß unserer Preisliste nachzuordern.
5.4.
Gläser werden vom Auftragnehmer in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
§ 6. Langzeitmiete /Miete
6.1.
Bei einer Mietdauer von mehr als 1 Woche ( 7 Kalendertage ) ist eine Kaution in Höhe von 50% des Mietpreises im Vorwege zu erbringen, vor Fahrtantritt ist die Restsumme zu überweisen.
6.2.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist möglich, sofern die Verfügbarkeit des Fahrzeuges
gegeben ist.
6.3.
Der Chauffeur steht täglich 8 Stunden zur Verfügung . Eine Fahrzeitüberschreitung ist nicht möglich, ggfs. muss ein weiterer Chauffeur geordert werden.
6.4.
Entstehende Übernachtungskosten und sonstige Spesen sind vom Auftraggeber nach vorheriger Absprache zu übernehmen. Einzelheiten sind im Vorwege schriftlich im Mietvertrag festzulegen.
6.5
Zahlungsbedingungen
Die Gesamtsumme muss generell bei Fahrtantritt dem Chauffeur übergeben werden - eine andere Zahlungsform wird nicht akzeptiert.
§ 7. Haftung
7.1.
Für alle vorsätzlich- oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden in und an unseren Fahrzeugen haftet in vollem Umfang der Verursacher und Auftraggeber.
7.2.
Zusätzlich zu den Reparaturkosten hat der Verursacher den entstehenden Nutzungsausfall der Limousine in voller Höhe zu erstatten.
7.3.
Rent A Limousine M. Prütz ist berechtigt eine Reinigungspauschale in Höhe von 100€ vor der Fahrt zu kassieren. Die Reinigungspauschale, wird sofort nach der Fahrt an den Auftraggeber zurück gezahlt. Wenn keine Verunreinigung in der Limousine entstanden ist. Verunreinigung, die durch Konfetti , Klietzer, ….
§ 8. Allgemeines
8.1
Foto- und Videoaufnahmen
Der Kunde gestattet Rent A Limousine M. Prütz mit dem Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Foto- und Videoaufnahmen, die bei Kundenfahrten und Events aufgenommen wurden, in vollem Umfang zu nutzen und zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen. Ein Widerspruch des Kunden muss in schriftlicher Form eingereicht werden.
8.2.
Auf Wunsch legt der Chauffeur gerne die erforderlichen Dokumente wie Führerschein, Personenbeförderungsschein und Versicherungsnachweis vor.
8.3.
Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Gerichtsstand 29221 Celle einverstanden.
8.4.
Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.
Stand 01.09.2009
